Generelle Informationen


Im Mietpreis enthalten ist die Nutzung der Remise (ca. 125 m²) mit Bar und Lichtanlage und dem zum Zeitpunkt der Anmietung vorhandenen Mobiliar, Nutzung des vorderen, mit einem Wettersegel überdachten Hofs und des kleinen hinteren Gartens sowie Nutzung der Toilettenanlage im Vorderhaus.

Bei schlechter Witterung behalten wir uns vor das Wettersegel zu entfernen

Mietzeitraum ist von 14.00 Uhr am Miettag bis 10.00 Uhr am Folgetag.

 Zusätzlich bieten wir folgende Services an:

• Catering

• Mietmobiliar

• professionellen Barservice

• Kontakt zu Getränke-, Wein- und Bierlieferanten

 Eine Erstbesichtigung der GILKA Remise mit allen Erklärungen zur Anmietung und den zur Anmietung gehörenden Abläufen ist kostenfrei. 

Weitere Besichtigungen und Beratungen werden nach Aufwand halbstündig in Rechnung gestellt (30.-€/30 Minuten). 

Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung sobald Sie wissen, ob Sie bei uns feiern möchten - gerne reservieren wir Ihnen Ihren Wunschtermin unverbindlich!

Feiern sind bei uns erst ab 25 Jahren möglich

Hausordnung

• Sollten Sie Möbel umstellen, bitte darauf achten, dass der Boden nicht zerkratzt wird.

• Mitgebrachte Möbel für den Innenraum mit Filzgleitern versehen (vor allem Biertische).

• Getränke-Kühlschrank: Einfach Stecker in die Steckdose, Türe schließen. Den Kühlschrank nicht verschieben!

• Kühlung hinter der Bar: Grünen Schalter unter der Kühlung einschalten, Türen schließen.

• Musikanlage: Boxen einzeln an den kleinen Kippschaltern hinten einschalten.

• Lichtanlage und Diskokugeln: Schalter an der langen Wand benutzen

• Heizung: einfach nach Belieben an den Thermostaten einschalten/regeln.

• WLAN-Passwort: Router: remise Passwort: Showroom@KS20

Viel Spaß beim Feiern, aber...

• das Rauchen im Innenraum der Remise ist nicht gestattet.

• das Ankleben von Dekoration an die Wände der Remise ist nicht gestattet.

• bitte ohne jegliches Konfetti! Auch kein Glitzer-Konfetti. Konfetti hinterlassen leider eine hartnäckig haftende, bleibende Erinnerung. Bitte verzichten Sie darauf.

• grobe Verschmutzungen, zerbrochene Gläser, Geschirr und Flüssigkeiten bitte sofort beseitigen.

• das Verwenden einer Nebelmaschine ist nicht gestattet

Die GILKA Remise inklusive vorderem und hinterem Hof ist bis zum vereinbarten Zeitpunkt – spätestens aber um 10:00 Uhr - am Folgetag des Miettages vom Mieter besenrein zu verlassen. Besenrein bedeutet:

In der Remise:

• sämtliche Dekorationselemente, Scherben und

• verschüttete Flüssigkeiten müssen entfernt sein!

• Gläser sind ungereinigt aber sortiert in den zur Verfügung gestellten Trays zu hinterlassen.

• Geschirr und Besteck sind sortiert und von Essensresten entfernt zu stapeln.

Höfe / Zufahrt und Toreinfahrt:

• sämtliche Dekorationselemente,

• Scherben und Zigarettenstummel müssen entfernt sein!

Toiletten:

• entfernen von allen Papieren auf dem Boden, Kontrolle der Toiletten, extreme Verschmutzungen sind zu entfernen.

• Mülltüten und Leergut muss vom Mieter mitgenommen werden.

• Angelieferte Getränke von einem Lieferservice müssen vor der Remise sortiert gestapelt und spätestens um 12:00 Uhr abgeholt werden.

• Sollte erhöhter Reinigungsaufwand durch nicht besenrein ausgeführte Arbeiten anfallen, stellen wir diese mit 45,-€/Stunde in Rechnung.

• Entstanden Schäden an Mobiliar, Boden, Tresen, Außenbereich oder Toiletten ist am Tag nach der Veranstaltung anzuzeigen und muss durch den Mieter getragen werden.

• Wir behalten uns vor, ggf. eine angemessene Entschädigung zu berechnen, sofern die Remise nicht wie vertraglich vereinbart vom nachfolgenden Mieter übernommen werden kann.

• Der Aufenthalt in der Hofeinfahrt/Zugang zur Remise mit Gläsern und Flaschen ist nicht gestattet! Entfernen von Bruchglas in der Hofeinfahrt wird gesondert in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie beim Verlassen der Remise folgendes:

• Remise und Toiletten bitte besenrein hinterlassen.

• Aus Rücksicht auf die Mieter des Hauptgebäudes, die wochentags ebenfalls die Toiletten im Hauptgebäude nutzen, bitten wir Sie direkt am Ende der Feier die Toiletten zu checken, zu Boden gefallene Papiere in die dafür vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen und starke Verschmutzungen direkt zu beseitigen.

• Hof und Garten bitte ebenfalls besenrein hinterlassen. Zigarettenstummel und Glasscherben beseitigen!

• Auch die Einfahrt ist auf Verschmutzungen zu überprüfen und falls vorhanden, diese zu beseitigen

• Allen Müll und Altglas bitte selbst entsorgen! Sollte der Mieter entgegen der Absprache Müll und/oder Altglas nicht selbst entsorgt haben, wird dem Mieter die Entsorgung mit 45 € / h netto in Rechnung gestellt.

• Getränkekisten und/oder angelieferte Getränke müssen vor der Remise sortiert gestapelt und spätestens um 12:00 Uhr am Folgetag abgeholt werden.

• Bitte keine Müllbeutel, Leergut und Reste zurücklassen (ungebrauchte Plastikbecher, Strohhalme etc.)

• Lichtanlage: alle Schalter ausschalten, die Diskokugel sollte sich nicht mehr drehen! (Schalter lange Wandseite)

• Lautsprecher: die Aktivboxen ausschalten / Schalter befinden sich auf der Rückseite

• Umgestellte Möbel bitte wieder wie vorgefunden zurückstellen.

• Thermostate der Heizung auf Stellung "2" zurücksetzen.

• Getränke-Kühlschrank: bitte ausstecken und Tür offenstehen lassen.

• Kühlung hinter der Theke: Ausschalten und eine Schiebetür offenstehen lassen.

• Lichtleiste hinter dem Tresen: Steckverbindung trennen (links vom Waschbecken)

• Alle Türen (Remisen und alle Türen von der Remise in den vorderen und hinteren Hof, Tür zu den Toiletten im Vorderhaus, Hoftor und die danebenliegende Tür) bitte beim Verlassen der GILKA Remise abschließen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Geltend für die mietweise Überlassung der GILKA Remise, Kärntener Str. 20, 10827 Berlin, zu Veranstaltungszwecken.

Mietgegenstand:

Die GILKA Remise kann für private sowie auch für gewerbliche Veranstaltungen angemietet werden. In der Miete der GILKA Remise inbegriffen ist die Nutzung der Remise mit Bar und Toilette, Nutzung des Vorplatzes, des hinteren Gartens und der Toiletten im Hauptgebäude sowie alles zuvor vereinbarte Inventar. Die Hofeinfahrt gehört nicht zum Mietgegenstand!

Wir treten hier nur als Vermieter der Räumlichkeiten und nicht als Veranstalter auf.

Um eventuell benötigte Genehmigungen, Versicherungen und anfallende Kosten (z. B. GEMA, Bezirksinspektion) muss sich der Mieter/Veranstalter selbst kümmern. Gesetzliche Vorschriften (z.B. Jugendschutzgesetz) sind einzuhalten.

Behandlung des Mietgegenstandes:

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und das gesamte Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln und Schäden zu beseitigen, die durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Gäste, Festausstatter und Lieferanten entstehen.

Altersgrenze des Veranstalters/Mieters:

Das Mindestalter des Veranstalters/Mieters ist 25 Jahre. Für den Veranstalter besteht Anwesenheitspflicht während der gesamten Veranstaltung.

Übergabekonditionen:

• Die Räumlichkeiten (Remise Toiletten, vorderer Hof und Garten) sind nach der Nutzung vom Mieter in ordnungsgemäßem Zustand und besenrein wieder zu übergeben.

• Das zur Verfügung gestellte Inventar ist nach der Nutzung in ordnungsgemäßem, gereinigtem Zustand zurückzugeben.

• angefallener Müll und Altglas müssen vom Mieter mitgenommen und selbst entsorgt werden. Zurückgelassener Müll und Altglas werden auf Kosten des Mieters vom Vermieter entsorgt.

• Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass alle Gäste, Lieferanten und andere an der Veranstaltung beteiligte Personen das Haus verlassen.

Nichtraucherschutz:

• In den gesamten Räumlichkeiten besteht Rauchverbot. Rauchen ist im Freien, im Hof vor der Remise oder im hinteren Garten möglich.

Mietpreis, Zahlungsziel:

Für die Miete und weitere vereinbarte Kosten erwarten wir einen Zahlungseingang in Höhe von 50% 7 Tage vor der Veranstaltung und innerhalb von 2 Kalenderwochen nach Abschlussrechnungsstellung.

Haftung:

Der Vermieter kann für Schäden oder Verletzungen nicht haftbar gemacht werden, die den Gästen, die sich im Mietobjekt aufhalten, zustoßen können, gleichgültig, welche Umstände diese hervorgerufen haben.

Er haftet insbesondere nicht unter dem Gesichtspunkt der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Mieter und die ihn begleitenden oder besuchenden Personen halten sich im Gebäude GILKA Remise und auf dem Grundstück auf eigene Gefahr auf.

Falls der Mietvertrag durch widrige Umstände (z.B. Rohrbruch, Stromausfall, Heizung defekt, Einbruch, etc.) nicht zur Durchführung kommt, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. In diesem Fall wird aber eine eventuell schon bezahlte Anzahlung zurückerstattet.

Stornierung / Rücktritt

Sie können jederzeit den Rücktritt von der Teilnahme an einer Veranstaltung erklären. Ein etwaiges Widerrufsrecht bleibt unberührt. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Im Falle eines Rücktritts fallen Stornokosten für die Raummiete an:

• Erfolgt der Rücktritt mehr als 6 Wochen (42 Tage) vor Veranstaltungsbeginn, fallen keine Stornokosten an.

• Erfolgt der Rücktritt weniger als 6 Wochen, aber länger als 4 Wochen (28 Tage) vor Veranstaltungsbeginn, sind 50 % der Kosten als Stornierungskosten zu zahlen.

• Erfolgt der Rücktritt 4 Wochen (28 Tage) oder kürzer vor Veranstaltungsbeginn, so ist das volle Entgelt zu zahlen.

Gegebenenfalls besteht im Einzelfall die Möglichkeit, dass Sie eine geeignete Ersatzperson für die Teilnahme an der Veranstaltung benennen und damit eine Vertragsänderung statt eines Rücktritts vorgenommen werden kann. Sprechen Sie uns dazu gerne an.